Über die Behandlungskosten im SPORTOLAB Heidelberg

Wichtige Informationen zur Leistungsabrechnung

Leistungen im Rahmen der Sportdiagnostik und Bewegungsanalyse sind per Sozialgesetzbuch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. als Privatleistung klassifiziert. Das heißt, die durch eine Behandlung/Analyse/Beratung im SPORTOLAB entstehenden Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet, da sie laut Sozialgesetz (§ 92 SGB V) über das Maß einer „ausreichenden“ Patientenversorgung hinausgehen. Die Kostenabrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Private Krankenkassen erstatten daher in der Regel die Kosten.

Wie ist das finanzielle Procedere?

Vor Beginn einer Behandlung wird zwischen uns und dem Patienten ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen. Das Procedere der Kostenabrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Möglichkeiten der Kostenerstattung durch GKV

Manche Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die Erstattung individueller Gesundheitsleistungen im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung an.

Darüber hinaus werden individuelle Gesundheitsleistungen auch von einigen GKV erstattet, obgleich sie nicht zum Gebührenkatalog erstattungspflichtiger Leistungen zählen.

Unser Tipp: Klären Sie im Vorfeld einer geplanten/gewünschten Behandlung (und möglichst auch vor der Terminvereinbarung) im SPORTOLAB mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine individuelle Gesundheitsleistung seitens der Kasse übernommen wird.